Zahnimplantatversorgungen bei multiplen Zahnnichtanlagen und Syndromen
Stand dieser S3-Leitlinie: Februar 2026. Gültig bis: Februar 2031
Über diese Leitlinie
Derzeit gibt es weltweit keine Leitlinien zur Versorgung von Patienten mit Zahnnichtanlagen. Es gab jedoch zahlreiche Gründe für die Erstellung einer solchen Leitlinie:
- Zahnnichtanlagen sind die häufigste angeborene Fehlbildung des Menschen.
Der Schweregrad der Erkrankung für betroffene Patienten ist bedeutsam, insbesondere bei syndromalen Fällen. - Die betroffenen Kinder und Jugendliche bedürfen einer besonderen Fürsorge.
- Für schwere Fälle von Zahnnichtanlagen besteht nach deutschem Recht eine Ausnahmeindikation zur Kostenübernahme von Zahnimplantaten durch die Krankenkassen.
- Darum wird den begutachtenden Zahnärzten und kostenerstattenden Stellen im Prozess der Kostenübernahme eine Hilfestellung durch evidenzbasierte Empfehlungen angeboten.
- Es gilt, ein nachhaltiges kaufunktionelles Versorgungskonzept anzustreben.
Die aktualisierte Leitlinie gibt Empfehlungen zur kaufunktionellen Rehabilitation von Patienten mit Zahnnichtanlagen unter der Verwendung von Implantaten, die auf Basis der bestverfügbaren Evidenz nach einer systematischen Literaturrecherche und einem strukturierten Expertenkonsens getroffen wurden.
Die Empfehlungen sollen auch als Hilfe bei der Begutachtung von Ausnahmeregelungen der Kostenübernahme nach §28 SGB V dienen.
Koordination der Leitlinie
Prof. Dr. Dr.
Hendrik
Terheyden
Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, DRK-Kliniken Nordhessen
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weitere Leitlinien unter Federführung der DGI
nach dem Regelwerk der AWMF
Knochenersatz-Materialien
Stand: Juli 2020, gültig bis Juni 2025
Implantatprothetische Versorgung des zahnlosen Oberkiefers
Stand: November 2020, gültig bis Oktober 2025
Implantate bei Diabetes mellitus
Stand: Dezember 2022, gültig bis Dezember 2027
Behandlung periimplantärer Infektionen an Zahnimplantaten
Stand: Dezember 2022, gültig bis Dezember 2027
Multiple Zahnnichtanlagen und Syndrome
Stand dieser S3-Leitlinie: Februar 2026. Gültig bis: Februar 2031
Implantate bei Therapie mit Knochenantiresorptiva
Stand dieser S3-Leitlinie: März 2026. Sie ist gültig bis März 2031.
Indikationen zur 3D-Röntgendiagnostik u.navigationsgestützte Implantologie
Stand 31.12.2011 (in Überarbeitung)
